Die Frage nach den Deutschkenntnissen in einem Online-Bewerbungsformular, deren Beantwortung verpflichtend war, stellt kein Indiz im Sinne von § 22 AGG für eine Benachteiligung der Stellenbewerberin wegen ihrer ethnischen Herkunft dar.
Nach § 1 AGG ist es Ziel des Gesetzes,
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