Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen – oder: die gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmer

Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich orga-nisierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag verletzt nicht die negative Koalitionsfreiheit, solange sich daraus nur ein faktischer Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht. Mit dieser Begründung hat

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Differenzierungsklausel im Tarifvertrag – Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag

Einer Verweisungsklausel auf gewisse Tarifverträge im Arbeitsvertrag kann ohne besondere Anhaltspunkte im Wortlaut keine Statusbestimmung als Gewerkschaftsmitglied für den Arbeitnehmer unterstellt werden. Gleiches gilt auch für eine Gleichstellungsabrede. Eine sogenannte einfache Differenzierungsklausel zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern hinsichtlich der Höhe der

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Tarifvertragliche Spannensicherungsklauseln

Eine tarifvertragliche Klausel, in der eine Sonderleistung für Arbeitnehmer vereinbart ist, die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind (eine sogenannte einfache Differenzierungsklausel), verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und ist wirksam. Wird aber die Exklusivität dieses Anspruchs für Gewerkschaftsmitglieder tariflich durch eine

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Einfache Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen

Nicht wenige Tarifverträge enthalten in unterschiedlichen Formen Regelungen, die nur Mitgliedern der tarifschließenden Gewerkschaft Rechte einräumen sollen (sog. Differenzierungsklausel). Zwei Grundmodelle lassen sich unterscheiden: Zunächst die Regelungen („qualifizierte Differenzierungsklauseln“), die auf die individualrechtlichen Gestaltungsbefugnisse des Arbeitgebers einwirken wollen, indem sie

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