Das unberechtigte Download-Angebot

Wenn über einen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Für diese Darlegungslast reicht es nicht aus, allein die pauschale Möglichkeit des Internetzugriffs von Familienmitgliedern anzuführen.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden

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Filesharing – und die Abmahnkosten

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das für die Bestimmung des Gegenstandswerts eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs maßgebliche Interesse des Rechtsinhabers an der Unterlassung weiterer urheberrechtlicher Verstöße pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu bewerten und wird maßgeblich durch die Art

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Das öffentliche WLAN

Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen

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Audiodateien und die Weiterveräußerung

Die Regelung der „Erschöpfungswirkung“ in § 17 Urheberrechtsgesetz gilt nicht für zum Download im Internet bereitgestellte Audiodateien. Nach der einschlägigen Regelung des § 19a Urheberrechtsgesetz wird das Verbreitungsrecht des Urhebers bei im Wege des Downloads erlangten Dateien nicht „erschöpft“. So

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