Duale Hochschule und die Wehrpflicht

Eine Rückstellung vom Wehrdienst wegen eines bereits zugesagten, aber noch nicht angetretenen Ausbildungs-/Studienplatzes bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht möglich.

Gemäß § 12 Abs. 4 S. 1 WPflG soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag

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