Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von 80 Professoren der Dualen Hochschule Baden-Württemberg nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen die Regeln des Landeshochschulgesetzes zur Besetzung der Leitungsgremien der Dualen Hochschule wandten.
Die in Art. 5 Abs. 3 Satz
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