Auch ein Theaterintendant (Generalintendant) kann ein Arbeitnehmer sein, sodass für seine Kündigungsschutzklage die Arbeitsgerichte zuständig sind.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erhielt der klagende Intendant von der beklagten Stadt ein monatliches Bruttogehalt von 15.000, 00 Euro nebst einer
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