Will ein Arbeitnehmer geltend machen, eine von ihm erklärte außerordentliche Kündigung sei wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 626 BGB unwirksam, so kann dieses Recht nur in den Schranken von Treu und Glauben ausgeübt werden. Aus § 242 BGB folgt unter anderem der Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (sog. „venire
Lesen