Eingemeindung in Sachsen-Anhalt

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger (Landkreis Wittenberg) gegen Regelungen zur Gemeindegebietsreform zurückgewiesen. Die Gemeinde Mühlanger war zunächst durch Gesetz vom 8. Juli 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in die neu gebildete Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster eingemeindet worden. Auf ihre Verfassungsbeschwerde hat das Landesverfassungsgericht mit

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Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform

Die durch die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt vorgenommene Zuordnung der Gemeinden war leitbildgerecht und verletzt die Gemeinden nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. So hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in den hier vorliegenden kommunale Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen zur Gemeindegebietsreform entschieden. Die Gemeinden Wieblitz-Eversdorf, Steinitz, Jävenitz, Seethen und Letzlingen (sämtlich Landkreis Altmarkkreis Salzwedel)

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Vertrag ist Vertrag – auch zwischen Städten und Gemeinden

Wird in einem Eingemeindungsvertrag der dauerhafte Erhalt einer Grundschule garantiert, verletzt ein Beschluss, mit dem eine Verlegung des Grundschulstandortes vorgesehen ist, die betroffene ehemalige Gemeinde in ihren Rechten aus dem Eingemeindungsvertrag. So die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem hier vorliegenden Fall der eingemeindeten Gemeinde Ullersdorf deren Grundschule in den

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Erhalt der örtlichen Grundschule trotz Eingemeindung

Ist in einer Eingemeindungsvereinbarung zwischen der Stadt und der ehemaligen Gemeinde festgehalten, dass sich die Stadt verpflichtet, die in der Gemeinde vorhandene Grundschule dauerhaft zu erhalten, verletzt ein späterer Stadtratsbeschluss, nach dem die Grundschule in einen anderen Ort verlegt werden soll, die Rechte der ehemaligen Gemeinde aus der Vereinbarung über

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Die Eingemeindung von Reinsdorf

Die Auflösung einer Gemeinde und ihre Eingemeindung in eine Stadt verletzt nicht das kommunale Selbstverwaltungsrecht, wenn keine formellen Fehler bei der Bürgeranhörung im Gesetzgebungsverfahren vorliegen und die Zuordnung sich am Gemeinwohl orientiert und die örtlichen Verhältnisse und strukturellen Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Mit dieser Begründung hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die Verfassungsbeschwerde

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Rechtswidrige Eingemeindung

Eine Eingemeindung kann durch eine nicht ausreichende vorherige Bekanntmachung des Gesetzentwurfs rechtswidrig sein. Die erforderliche Bekanntmachung kann auch nicht durch Presseberichterstattungen ersetzt werden. Wie nun das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau entschieden hat, ist die Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig. Es hat der kommunalen Verfassungsbeschwerde der Gemeinde

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Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt

Vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau sind zwei weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos geblieben. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat zwei kommunale Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Nessa (Burgenlandkreis) und Rottmersleben (Landkreis Börde) gegen die kommunale Gebietsreform zurückgewiesen. Bereits in seinem hatte das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die im ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 14. Februar

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