Bemessung des Elterngeldes

Nun hat das Bundessozialgericht in mehrereren Verfahren deutlich gemacht, dass die Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß sind.

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor

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