Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigt, mit der der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das gesetzliche Rauchverbot in einer Gaststätte abgelehnt worden ist.
Der Antragsteller in dem jetzt vom OVG zu entscheidenden Fall betreibt
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