Landgericht Bremen

Widersprüche zwischen einem Privatgutachter und dem gerichtlichem Sachverständigen

Das Gericht ist nicht verpflichtet, den Privatgutachter zur Erörterung zu laden und dem gerichtlichen Sachverständigen gegenüberzustellen. Es reicht aus, dass es Widersprüche in den fachlichen Äußerungen durch Einholung einer schriftlichen Stellungnahme des gerichtlichen Sachverständigen aufklärt. Da der gerichtliche Sachverständige die einzelnen Punkte des Privatgutachtens nachvollziehbar und schlüssig beantwortet hat, war

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Kosten eines Sachverständigengutachtens – und der Aufwand für Simulationssoftware

Der Aufwand für ein selbstentwickeltes Softwareprogramm stellt keine aufgewendeten besonderen Kosten dar, die nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG gesondert ersatzfähig wären. Simulationssoftware, mit der Modellannahmen berechnet werden können, gehört zur angemessenen technischen Ausstattung eines hydrologischen Gutachters. Die Kosten für sie sind übliche Gemeinkosten, die mit

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Kindeswohlgefährdung – und die Sachverständigenvergütung

Der im Rahmen eines Verfahrens zur Prüfung erforderlicher Maßnahmen gemäß § 1666 BGB ausdrücklich auch zu den Voraussetzungen für eine Rückführung mehrerer vorübergehend in unterschiedlichen Einrichtungen untergebrachter Kinder in die Herkunftsfamilie befragte Sachverständige kann die erforderliche Abklärung mit den maßgeblichen Personen (Verantwortliche des Jugendhilfeträgers, Pflegekinderdienst, Bereitschaftspflegemütter, Mitarbeiter der Sozialpädagogische Familienhilfe,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Sachverständigenvergütung – und die 3-Monatsfrist

Der Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag des Sachverständigen setzt zumindest voraus, dass die Heranziehung des Sachverständigen abgeschlossen ist (hier: einschließlich Durchsicht des Protokolls und Genehmigung seiner Erklärungen). Zwar bestimmt sich der Fristbeginn grundsätzlich und vorrangig nach den hierfür getroffenen Spezialregelungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 JVEG.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gerichtliche Festsetzung der Sachverständigen-Vergütung

Bei der Festsetzung der Sachverständigen-Vergütung durch Beschluss des (Beweisaufnahme-)Gerichts handelt sich nicht um ein Erinnerungs- oder kontradiktorisches Verfahren; das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit es dies für angemessen hält, unabhängig davon, ob bereits eine Entscheidung des Urkundsbeamten vorliegt. Der Antrag des vom Gericht beauftragten Sachverständigen auf Festsetzung seiner Vergütung durch

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Grobes Verschulden des Gerichtssachverständigen

Es existiert kein allgemeiner Satz, wonach von einem groben Verschulden des Gerichtssachverständigen nicht die Rede sein könne, wenn das Gericht des Ausgangsprozesses die gegen den Sachverständigen und sein Gutachten erhobenen Vorwürfe geprüft und nicht für durchgreifend erachtet hat. Eine solche gerichtliche „Billigung“ schließt ein grobes Verschulden des Sachverständigen nicht aus.

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