Bundesfinanzhof (BFH)

Klagen auf englisch

Gerichtssprache ist deutsch, § 184 GVG. Dies gilt auch vor dem Finanzgericht, § 52 I FGO. Wie eine von einem des Deutschen nicht mächtigen Australiers in Englisch erhobene Klage gleichwohl zulässig sein kann, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in

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