Schönheitsoperation führt zu Gewaltopferentschädigung

Hat jemand durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädi­gung erlitten, kann er Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bean­spruchen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für einen Patienten, dessen Gesundheit durch eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt worden ist.

In einem jetzt

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