Bei Münzen und Geld, das gezielt auf einem Friedhof versteckt worden ist und entdeckt wurde, liegt kein Fund oder Schatzfund vor. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall für eine Klage auf Herausgabe von gefundenen Goldmünzen keine Prozesskostenhilfe gewährt. Wie zuvor das Landgericht, sah das Oberlandesgericht
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