Goldmünzen

Der Verkauf von Goldmünzen unterliegt der Umsatzsteuer. Aber nicht für alle Goldmünzen. Denn einige Goldmünzen sind münziger als andere und deren Verkauf ist umsatzsteuerfrei. Welche Goldmünzen die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Ziffer 2 MwStSystRL erfüllen und deshalb ausnahmsweise umsatzsteuerfrei verkauft werden können, wird von der EU-Kommission gegen Ende eines Jahres jeweils für das kommende Jahr festgelegt.

Goldmünzen

Die Ausnahmeliste für 2009 ist auch ganz kurz. Nur 15 Seiten.

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Miete "zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer"