Sonderzahlung mit Mischcharakter

Eine Sonderzahlung mit Mischcharakter, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Bezugszeitraums der Sonderzahlung abhängig gemacht werden.

In dem hier vom Bundesarbeitgericht entschiedenen

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Auszahlungsvereinbarung einer Gratifikation

Ist in einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt, dass die Gratifikation zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn die vereinbarten geregelten Ausnahmen nicht vorliegen, dann kann eine Auszahlung nicht vorzeitig verlangt werden.

In dem hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall streiten die

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Die verzögerte Bonuszahlung

Die Mitteilung des Arbeitgebers, dass Teile eines Bonus erst 18, 30 bzw. 42 Monate nach dem Ende der Bonusperiode ausgezahlt werden und dass Auszahlungsvoraussetzung das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zahlungszeitpunkt ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307

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Bonus-Zusage durch mehrmalige Zahlung

Die Zahlung eines hohen Bonus über mehrere Jahre an eine Arbeitnehmerin kann im Einzelfall als individuelles Vertragsangebot durch schlüssiges Verhalten auszulegen sein.

Der Inhalt von Willenserklärungen ist nach §§ 133, 157 BGB objektiv unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach

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