Landgericht Bremen

Die nicht unterschriebene Berufungsbegründung

Ein Rechtsanwalt darf einfache Verrichtungen wie die Kontrolle der Unterschriftsleistung in Schriftsätzen vor deren Versendung einer entsprechend geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen und ist im Allgemeinen auch nicht verpflichtet, sich im Einzelfall über die ordnungsgemäße Ausführung einer durch allgemeine Weisung

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„i.A. Rechtsanwalt“

Unterzeichnet ein Rechtsanwalt eine Berufungsschrift mit dem Vermerk „i.A.“ („im Auftrag“), ist dies unschädlich, wenn der Unterzeichnende als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt. Die Identität eines Rechtsanwalts, der eine Berufungsschrift mit dem Vermerk „i.A.“

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Oberlandesgericht München

„nach Diktat verreist“

Ein Rechtsanwalt, der unter Angabe seiner Berufsbezeichnung einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift auch dann die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes, wenn vermerkt ist, dass der andere Anwalt „nach Diktat außer Haus“ ist.

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Geldscheine

Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung

Bei der für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe anzustellenden Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder -verteidigung ist das Rechtsmittelgericht grundsätzlich an die inzwischen eingetretene Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung gebunden. Ausnahmen gelten dann, wenn eine zweifelhafte Rechtsfrage verfahrensfehlerhaft in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert worden

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