Soldaten, die im Rahmen ihres Wehrdienstes einen Gesundheitsschaden – eine sogenannte Wehrdienstbeschädigung – erleiden, können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schädigungsfolgen Versorgungsleistungen, insbesondere eine Beschädigtenrente, erhalten.
Über einen solchen Fall hatte aktuell das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu entscheiden. Der dortige Kläger
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