Die Verwendung des Begriffes „Winzer“ in dem Wort „Winzerschorle“ ist nicht irreführend. Das Herstellen und Abfüllen von Weinschorle in Flaschen gehört nicht zum Tätigkeitsbereich eines Winzers. Daher darf eine Weinschorle unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ vertrieben werden, auch wenn sie nicht
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