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Die Weinschorle als Winzerschorle

Die Verwendung des Begriffes „Winzer“ in dem Wort „Winzerschorle“ ist nicht irreführend. Das Herstellen und Abfüllen von Weinschorle in Flaschen gehört nicht zum Tätigkeitsbereich eines Winzers. Daher darf eine Weinschorle unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ vertrieben werden, auch wenn sie nicht

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Stadtwerke Wolfsburg

Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird regelmäßig annehmen, dass ein Unternehmen, in dessen Firma der Bestandteil „Stadtwerke“ enthalten ist, zumindest mehrheitlich in kommunaler Hand ist, sofern dem entgegenstehende Hinweise in der Unternehmensbezeichnung fehlen. Als aufklärende Hinweise reichen in diesem Zusammenhang Bestandteile

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(K)eine Schweinerei mit dem Schinken

Nach ihrer Verkehrsbezeichnung hat eine Puten-Formschnitte „Cordon Bleu“ Schinken und Käse zu enthalten und darf nicht mit Putenschinken und Schmelzkäsezubereitung gefüllt sein.

Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall geklärt, ob ein Produkt unter irreführender

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