Zahnarzt

Nachträgliche Weigerung der Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen kann nicht nachträglich dadurch ausgeschlossen werden, dass bei Vertragsabschluss nach „Anomalien“ gefragt wurde und damit vom Versicherungsnehmer in unzulässiger Weise eine Wertung abverlangt wurde.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem

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Gesundheitskarte

Naturheilzentrum mit Heilpraktikerbehandlung und die Kostenübernahme

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst u.a. die ärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Zwingende Voraussetzung der Krankenbehandlung ist die Approbation der betreffenden Behandler. Heilpraktiker sind damit von der selbständigen Leistungserbringung für GKV-Patienten ausgeschlossen.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

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