Die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen kann nicht nachträglich dadurch ausgeschlossen werden, dass bei Vertragsabschluss nach „Anomalien“ gefragt wurde und damit vom Versicherungsnehmer in unzulässiger Weise eine Wertung abverlangt wurde.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem
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