Thomas Rehberger, The Moon in Alabama, Kyoto 01

Das Kunstprojekt im Münsteraner Bahnhofsviertel – und die Künstlersozialabgabe

Die Eigentümer und Geschäftsinhaber des Bahnhofsviertels in Münster müssen keine Abgabe an die Künstlersozialversicherung für das von ihnen in Auftrag gegebene Projekt „Schalt-schränke“ entrichten. Seit 2013 scheinen gleich mehrere Monde im Bahnhofsviertel in Münster. Wo früher triste, graue Schaltkästen standen, findet man seither die im Auftrag des ISG Bahnhofsviertel Münster

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Künstlersozialabgaben für den Christopher Street Day

Der Veranstalter des Berliner Christopher Street Day (CSD) – ein gemeinnütziger eingetragener Verein – muss nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts keine Künstlersozialabgabe entrichten für Künstler, die im Anschluss an die politische Demonstration im Rahmen des Abendprogramms des CSD auftreten. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Streitfall stellte die beklagte Deutsche

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Künstlersozialabgabe für Öffentlichkeitsarbeit

Ein gemeinnütziger Verein wird zur Künstlersozialabgabe herangezogen, soweit er im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit nicht nur gelegentlich Auträge an selbständige Künstler vergibt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle des Forschungsinstituts Geragogik e.V. in Witten auf dessen Klage gegen einen entsprechenden Heranziehungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Das Institut hatte u.a.

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Werbefotografie ist bildende Kunst

Das Bundessozialgericht stuft im Rahmen der Künstlersozialversicherung auch die Werbefotografen als bildende Künstler im Sinne des § 2 KSVG ein. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Werbefotografen im konkreten Einzelfall ein kunsttypischer eigenschöpferischer Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, ob die Fotografien tatsächlich eine künstlerische Qualität besitzen oder ob zumindest der Fotograf

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Keine Künstlersozialabgabe für Werbespots von Profisportlern

Auf die Honorare von Profisportlern für die Mitwirkung in Werbespots wird, wie jetzt das Bundessozialgericht entschieden hat, keine Künstlersozialabgabe fällig. Die klagende Gesellschaft in dem jetzt vom BSG entschiedenen Fall vermarktet die Persönlichkeitsrechte von Profisportlern. Durch ihre Ver­mittlung traten die Profiboxer Vitali und Wladimir Klitschko seit 2003 in verschie­denen Fernsehwerbe­spots

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DSDS ist Kunst!

Die Kommentare von Dieter Bohlen und den andere Juroren in der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ sind Kunst. Sagt das Sozialgericht Köln. Hintergrund dieser Entcheidung ist die Künstlersozialabgabe. Die für die Sozialversicherung der Künstler errichtete Künstlersozialkasse hat die Aufgabe, selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung

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