Die gesetzliche Regelung zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die Regelung in § 8c Satz 1 KStG, wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft anteilig wegfällt, wenn innerhalb von
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