Rückforderung von Blindengeld

Ist in einem Bescheid über die Gewährung von Blindengeld der Hinweis auf die Mitteilungspflicht des Blindes nicht in für diesen wahrnehmbarer Form zugänglich gemacht worden, so handelt der Blinde nicht grob fahrlässig, wenn er der zuständigen Behörde nicht seinen Umzug

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