Operation nur durch Dr. X!

Will ein Patient abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrags seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen.

Die abweichende Auffassung wird, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen

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