Eine erneute Aufklärung ist entbehrlich, wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit wiederholt operiert werden muss, vor der ersten Operation ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist und sich gegenüber der ersten Operation keine wesentlichen neuen Risiken ergeben1.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28. September 2011 – 7 U 56/10
- BGH, NJW 2003, 2012 ff.; NJW 1994, 3009 ff.; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546 f.[↩]











