Säugling

Die schwangere Hochrisikopatientin

Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die auch über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Ihre andauernde Behandlung in einer Geburtsklinik ohne Möglichkeit der jederzeitigen notfallmäßigen intensiven medizinischen Versorgung der Neugeborenen, ist grob fehlerhaft. 

Mit

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Stethoskop

Arzthaftung – und das Schmerzensgeld

Auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen kann der Gesichtspunkt der Genugtuung nicht grundsätzlich außer Betracht bleiben. Auch wenn bei der ärztlichen Behandlung das Bestreben der Behandlungsseite im Vordergrund steht, dem Patienten zu helfen und ihn von seinen Beschwerden

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Arzt

Der unterlassene Hinweis des Arztes

Unterlässt ein Arzt es, auf das Risiko einer schweren Behinderung hinzuweisen, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn die Mutter die Schwangerschaft abgebrochen hätte und es auch gemäß § 218a StGB gerechtfertigt gewesen wäre.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in

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Krankenhaus, Pflege

Menschliches Leben ist kein Schaden!

Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben auch ein leidensbehaftetes Weiterleben als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines

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Behandlungsgespräch

Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung – und die Wahrscheinlichkeitsangaben

Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA), zu orientieren. Dies gilt auch, wenn die Wahrscheinlichkeitsangaben in einem (schriftlichen) Aufklärungsbogen

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Schreibblock

Die fehlerhafte therapeutische Aufklärung

Beruft sich ein Patient auf eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung, so trifft ihn hierfür die Beweislast.

Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische

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Blindengeld vom Augenarzt

Ein Augenarzt, der einem Patienten nach fehlerhafter Behandlung Schadensersatz schuldet, muss das vom Landschaftsverband an den Patienten gezahlte Blindengeld nicht erstatten.

In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fal ließ sich der im Jahre 1969 geborene Patient aus Recklinghausen in

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Bundesverwaltungsgericht

Arzthaftung – und die Vorerkrankungen

Soweit der Erwerbsschaden und die vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten infolge einer bereits vorhandenen Erkrankung oder Disposition auch ohne das schadenstiftende Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise eingetreten wären, ist der Schaden dem Schädiger nicht zuzurechnen.

Rechtlich handelt es

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Das Risiko der Hausgeburt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen bestätigt.

Das Landgericht Dortmund hatte die 62jährige Angeklagte wegen Totschlags (durch Unterlassen) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt, gegen sie ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin

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Gerichtsgebäude

Der vermutlich uneinsichtige Patient

Der Einwand des behandelnden Arztes, der Patient hätte sich einem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung über dessen Risiken unterzogen, ist grundsätzlich beachtlich.

Den Arzt trifft insoweit die Behauptungs- und Beweislast, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass

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