Beim Ein- bzw. Aussteigen aus einem Fahrzeug muss das Vorrecht des fließenden Verkehrs in beiden Richtungen mit höchster Vorsicht beachtet werden. Dabei kann nicht darauf vertraut werden, dass der Vorbeifahrende einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält. Kommt es beim Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug mit einem deutlich zu geringen Seitenabstand von lediglich
Lesen