„Sparreise“

Klauseln, die allein die Bezeichnung einer Reise wie „gesondert gekennzeichnete Top-Angebote sowie ausgewählte bzw. preisreduzierte Specials, Sparreisen“ zum Anlass unterschiedlicher Reisebedingungen machen, sind unzulässig, wenn die Bezeichnung für den Reisenden nicht eindeutig ist und einen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht

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Bücherregal

Badeurlaub mit Hai

Einen Reiseveranstalter trifft nicht die Verpflichtung, dem Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel.

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit buchte ein Ehepaar bei einem Münchner Reiseveranstalter

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Bundesverwaltungsgericht

Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden

Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten.

In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangt die Klägerin aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten die Rückzahlung eines gezahlten Reisepreises und Schadensersatz. Der Lebensgefährte der

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Zuwenig Schlaf bei der Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise, bei der verbindliche Reisezeiten nicht vereinbart sind, muss ein Reisender damit rechnen, dass diese gegebenenfalls auch zu unkomfortablen Zeiten stattfinden und am Anreisetag eine nur unzureichende Nachtruhe möglich sein kann.

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit

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Bundesverwaltungsgericht

Bitte keine kurzen Hosen!

Die landestypische Verpflichtung, zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose zu tragen, stellt keine Beeinträchtigung der Reise dar.

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall buchte ein Ehepaar bei einem Reiseunternehmen für den August 2009 eine 10-tägige Pauschalreise

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Reiseroulette

Nicht jede Unannehmlichkeit während einer Reise stellt einen Reisemangel dar. Auch bei einer Roulette-Reise sind bei der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, die Leistungsbeschreibung und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit buchte ein Paar

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Nachrichten

Vierbettzimmer

Bei Buchung eines Vierbettzimmers kann man nicht zwei Doppelbetten erwarten. Vielmehr ist auch die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten als vertragsgerecht anzusehen, entschied das Amtsgerichts München. Im Übrigen sind Mängel einer Reise vor Ort anzuzeigen und nach der

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