Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

Heimkosten können einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastung anzusehen sein.

In einem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall erlitt die Klägerin als Folge einer Gehirnblutung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die u.a. zu einem Grad der Behinderung von 100% sowie einer Pflegebedürftigkeit i.S.d. Pflegestufe

Artikel lesen

Der Wechsel des Pflegeheims

Ist der Wechsel eines Pflegeheims in Bezug auf die Übernahme ungedeckter Pflegeheimkosten mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden, besteht kein Wunsch- und Wahlrecht des Hilfeempfängers.

In einem vom Sozialgericht Karlsruhe entschiedenen Fall ist die Klägerin seit dem 2. Oktober 2009 in die

Artikel lesen
Bundesfinanzhof (BFH)

Selbst getragene Pflegekosten

Selbst getragene Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Diese Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit sind allerdings nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflegegeld bzw. Pflegetagegeld übersteigen.

In

Artikel lesen

Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten

Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar.

Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen

Artikel lesen