Plangenehmigung statt Planfeststellung

Wurde anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses fehlerhaft eine Plangenehmigung erteilt, kann deren Aufhebung von einem betroffenen Eigentümer auch dann nicht beansprucht werden, wenn zudem die Abwägung fehlerhaft war, aber nach den Umständen des Falles nicht die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne beide

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