Sparkasse Stuttgart

Prämiensparverträge – und die Zinsanpassung

Bei Prämiensparverträgen, bei denen die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zum 15. Sparjahr steigen, sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) für die vorzunehmenden Zinsanpassungen ein langfristiger Referenzzinssatz und die Verhältnismethode maßgebend. Der als Referenz heranzuziehende Marktzinssatz oder die als Referenz heranzuziehende Umlaufrendite ist vom Gericht

Lesen
Sparkasse Frankfurt

Kündigung eines Prämiensparvertrages

Einer Sparkasse steht bei einem Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung aus Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen zu. Die Klausel in Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen begegnet auch keinen Wirksamkeitsbedenken nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie die Wirksamkeit einer

Lesen
Sparkasse Stuttgart

Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuellauf die Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes mit der Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in den Prämiensparverträgen einer Sparkasse zu befassen. Die beklagte Sparkasse schloss seit dem Jahr 1994 mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach –

Lesen

Prämiensparvertrag – und das Kündigungsrecht der Sparkasse

Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof für drei im Jahr 1996 bzw.2004 abgeschlossene

Lesen

Kündigung von Prämiensparverträgen

Eine Bank kann einen Prämiensparvertrag erst mit Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrten Bankkunden in der Hauptsache die Feststellung des Fortbestandes dreier Sparverträge. Im Jahr 1996 warb die beklagte Sparkasse für das „S-Prämiensparen flexibel“ mit einer Werbebroschüre, in der unter anderem eine Musterrechnung

Lesen

Zinsberechnung in Prämiensparverträgen

Der Bank steht bei Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel in einem Prämiensparvertrag kein geschäftspolitisches Ermessen bei Festlegung des statt dessen geltenden laufenden Zinssatzes zu. Die entstandene Vertragslücke ist vielmehr im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133,157 BGB) durch Heranziehung von Zinssätzen zu schließen, die der Zinsentwicklung des konkreten Prämiensparvertrags möglichst nahe kommen.

Lesen

Zinsberechnung in Prämiensparverträgen

Ist die in einem Prämiensparvertrag verwendete Zinsänderungsklausel unwirksam, so ist diese Lücke nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs im Wege einer objektivierten, von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelösten ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen. Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zur Zinshöhe (vgl. § 316, § 315 Abs. 1 BGB)

Lesen