Sparbuch

Prämiensparverträge mit variablen Vertragszinsen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat der Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbands gegen die Sparkasse Nürnberg teilweise stattgegeben. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Anpassung variabler Vertragszinsen in Prämiensparverträgen mit unwirksamer Zinsklausel und die Kündbarkeit von Prämiensparverträgen.

Gegenstand der Musterfeststellungsklage sind Sparverträge, die ab

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Sparkasse Stuttgart

Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuellauf die Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes mit der Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in den Prämiensparverträgen einer Sparkasse zu befassen.

Die beklagte Sparkasse schloss seit dem Jahr 1994 mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung der Spareinlage

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Kündigung von Prämiensparverträgen

Eine Bank kann einen Prämiensparvertrag erst mit Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrten Bankkunden in der Hauptsache die Feststellung des Fortbestandes dreier Sparverträge. Im Jahr 1996 warb die beklagte Sparkasse für das „

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Zinsberechnung in Prämiensparverträgen

Der Bank steht bei Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel in einem Prämiensparvertrag kein geschäftspolitisches Ermessen bei Festlegung des statt dessen geltenden laufenden Zinssatzes zu. Die entstandene Vertragslücke ist vielmehr im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133,157 BGB) durch Heranziehung von Zinssätzen zu

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Zinsberechnung in Prämiensparverträgen

Ist die in einem Prämiensparvertrag verwendete Zinsänderungsklausel unwirksam, so ist diese Lücke nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs im Wege einer objektivierten, von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelösten ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen. Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht

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