Ein Presseunternehmen muss – zumindest in Baden-Württemberg – einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff „Anzeige“ kennzeichnen.
Die Klägerin des hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits gibt das „Stuttgarter Wochenblatt“ heraus. Die Beklagte ist
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