Mundschutz

Mund-Nasen-Schutz und der Mehrbedarf

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist als Bestandteil der Kleidung zu betrachten und daher bei SGB II-Empfängern aus dem Regelbedarf zu bezahlen.

So hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden und dem Begehren des Antragstellers auf Mehrbedarf

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Neue Hartz IV-Regelbedarfe

Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 399 €. Dementsprechend ändert sich auch der Regelbedarf in den anderen

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