Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beeinträchtigungen sind kein Grund für eine vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahres.
So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in den hier vorliegenden Fällen zweier verbeamteter Lehrer entschieden und die Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen
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