Vermögen, das aus Zahlungen einer Grundrente an ein Opfer einer Gewalttat angespart worden ist, muss nicht in jedem Fall aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, sondern kann unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Härte geschützt sein. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte eine Frau geklagt, die als
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