Elternunterhalt und der „Notgroschen“

Zum so genannten Notgroschen, der einem Unterhaltspflichtigen gegenüber der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt zusätzlich zusteht, hat nun der Bundesgerichtshof Stellung genommen:

Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht entgegensteht, wenn er (bezogen auf den Zeitraum 1996/1997) noch

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