Die Regelung des § 66b Abs. 3 StGB zur nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Beendigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nach einer akutellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß
Der Beschwerdeführer zu 1) wurde vom Landgericht Frankfurt
Artikel lesen


