Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Die Regelung des § 66b Abs. 3 StGB zur nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Beendigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nach einer akutellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß

Der Beschwerdeführer zu 1) wurde vom Landgericht Frankfurt

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Führungsaufsicht und Sicherungsverwahrung

Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Führungsaufsicht und eine Ergänzung der Regelungen über die nachträgliche Sicherungsverwahrung beschlossen. Der Bundesrat wird sich mit diesem Gesetzesvorhaben voraussichtlich in seiner Sitzung vom 30. März 2007 abschließend befassen.

Die Führungsaufsicht dient der Überwachung

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