Alltagsmaske

Nur mit Alltagsmaske im Gerichtssaal

Eine sitzungspolizeiliche Anordnung,  im Gerichtssaal wegen der gegenwärtig andauernden Covid-19-Pandemie eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, beruht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf erkennbar vernünftigen Gründen des Gemeinwohls.

Da nach den gegenwärtigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts das Tragen einer Mund- und

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Bildberichterstattung über eine strafgerichtliche Hauptverhandlung – und die sitzungspolizeiliche Anordnung

Die Berichterstattung über eine strafrechtliche Hauptverhandlung beschränkende sitzungspolizeiliche Anordnungen sind mit der Beschwerde anfechtbar.

Ob der Vorsitzende das ihm bei dem Erlass einer sitzungspolizeilichen Anordnung eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, kann das Beschwerdegericht nur überprüfen, wenn die Begründung der Entscheidung

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