Eine sitzungspolizeiliche Anordnung, im Gerichtssaal wegen der gegenwärtig andauernden Covid-19-Pandemie eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, beruht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf erkennbar vernünftigen Gründen des Gemeinwohls.
Da nach den gegenwärtigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts das Tragen einer Mund- und
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