Die Sperrzeit für Spielhallen in Augsburg

Die bayerische landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage aus dem neuen Glücksspielrecht, nach der Gemeinden die Sperrzeiten für Spielhallen bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse durch Verordnung verlängern können, ist verfassungsgemäß.

So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall

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Passauer Sperrzeitverordnung

Die Bestimmung zum räumlichen Geltungsbereich der Sperrzeitverlängerung in der neuen Passauer Sperrzeitverordnung ist zu unbestimmt. Angesichts des Zuschnitts des Stadtgebiets von Passau liegt es eher fern, dass die nach dem Gesetz für eine Sperrzeitverlängerung erforderlichen besonderen örtlichen Verhältnisse oder ein

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Sperzeitverlängerung für Spielhallen

Fehlt es für eine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen an dem erforderlichen atypischen örtlichen Gefahrenpotenzial, so ist eine dementsprechende Verordnung über die Festsetzung einer verlengerten Sperrzeit unwirksam.

Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den hier vorliegenden Fällen den Normenkontrollanträge von

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Sperrzeitverlängerung

Lärmimmissionen können als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ein Gefahrenpotenzial darstellen, das eine Verlängerung der in der Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg bestimmten allgemeinen Sperrzeit zulässt. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Lärms genügen subjektive Einschätzungen von Anwohnern nicht, sondern

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Das Tanzlokal und die Sperrzeitverordnung

Eine Diskothek kann keine Freistellung von einer städtischen Sperrzeitverordnung verlangen.

In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, das vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig war, hatte die Antragstellerin, die in der Bamberger Innenstadt eine Diskothek betreibt, eine Ausnahme von der Verordnung der Stadt Bamberg

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