Mit „Cayla“ zu spielen ist verboten!
Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur kann die Kinderpuppe „My Friend Cayla“ ein verbotenes Spionagegerät im Sinne des § 90 TKG darstellen.
Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde zur Durchsetzung des Verbotes von Spionagegeräten und geht
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