Die EU-Kommission hat den Entwurf einer vollständig überarbeiteten “Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug” vorgestellt. Darin enthalten ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog, um Kinder besser vor unsicherem Spielzeug zu schützen. Hierbei werden die vorhandenen Regelungen für Spielzeug, welches innerhalb der EU hergestellt oder in die EU importiert wird, überarbeitet, um Unfälle mit Spielzeug und Gesundheitsgefährdungen, die von Spielzeug ausgehen können, soweit wie möglich auszuschließen. Im Entwurf werden strengere Sicherheitsanforderungen an Spielzeug aufgestellt als bisher.
Wesentliche Änderungen der Richtlinie sind:
- Verbot von chemischen Stoffen die krebserregend, erbgutschädigend oder Mutationen hervorrufen können.
- Verschärfung der Grenzwerte für bestimmte gesundheitsgefährdende chemische Stoffe, wie z. B. Blei und Quecksilber.
- Verpflichtungen der Hersteller ihre Spielzeuge mit adäquaten Warnhinweisen zu kennzeichnen, um Unfälle zu vermeiden.
- Verschärfung der Reglungen zu verschluckbaren Kleinteilen von Spielzeugen und zu Spielzeugen, die in Lebensmittel eingebettet sind.
- Verschärfung der Regelungen zur Verantwortlichkeit des Importeurs, um auch bei importierten Spielwaren erhöhte Sicherheitsanforderungen zu erlangen.
- Verbesserung der Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung auf den Spielzeugen.
- Verpflichtung der Mitgliedstaaten die Marktüberwachung und deren Kontrollen zu verstärken, mit besonderem Augenmerk auf die EU-Grenzen.
- Verpflichtung der Mitgliedstaaten Strafen und Sanktionen vorzusehen, für Hersteller und Importeure, welche die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie nicht einhalten.











