Altkleidercontainer im Stadtgebiet

Das Aufstellen von Altkleidercontainern überschreitet den Gemeingebrauch der Straßen, da diese nur Verkehrszwecken gewidmet sind. Daher ist für diese Nutzung eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Verfügung zur sofortigen Entfernung der Container ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn die Standorte der

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Gebührenregelung für Sondertransporte

Die niedersächsiche Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßennutzungen ist nicht zulässig, da die Voraussetzungen der in Anspruch genommenen Befugnis zur Abweichung von Bundesrecht nach Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG nicht gegeben sind.

So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht

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