Ein kommunales Plakatierverbot kann nicht auf private Grundstücke erstreckt werden, wenn die zugrunde liegende Straßenverordnung hierfür keinen eigenständigen Anwendungsbereich vorsieht. Eine auf einer gegenteiligen Rechtsauffassung beruhende Ermessensentscheidung ist rechtswidrig.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Aachen die Reichweite des in der
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