Hat ein Landwirt für seinen Schweinestall jahrelang Strom aus dem Niederspannungsnetz des Stromnetzbetreibers bezogen, ohne dass ein Stromversorgungsvertrag mit einem Stromlieferanten bestand, kann dem Grunde nach ein Anspruch auf Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag bestehen.
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