Ein Stoff ist ein Zusatzstoff im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 TabakerzG i. V. m. Art. 2 Nr. 23 der Richtlinie 2014/40/EU, wenn er im unverarbeiteten Tabak nicht enthalten ist und dem Tabakerzeugnis einer Rezeptur folgend beigefügt
Artikel lesen
Nachrichten aus Recht und Steuern
Ein Stoff ist ein Zusatzstoff im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 TabakerzG i. V. m. Art. 2 Nr. 23 der Richtlinie 2014/40/EU, wenn er im unverarbeiteten Tabak nicht enthalten ist und dem Tabakerzeugnis einer Rezeptur folgend beigefügt
Artikel lesen
Der Versandhandel mit Tabakwaren wirkt auf den ersten Blick wie ein gewöhnlicher Vertriebsvorgang. Rechtlich ist die Lage enger. Der stationäre Verkauf kennt den kurzen Blick auf Ausweis und Käufer. Im Fernabsatz fehlt dieser Moment. Gerade deshalb greift der Jugendschutz hier
Artikel lesen
Täter – auch Mittäter – einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist.
Gemäß § 19 TabStG aF entsteht die deutsche Tabaksteuer,
Artikel lesen
In den Fällen, in denen der nach Deutschland unversteuert und unverzollt eingeführte Feinschnitttabak durch den Zollsichergestellt wurde, nachdem ihn die Angeklagte von ihrem Hintermann in Empfang genommen, zwischengelagert und dann den Speditionen zum Weitertransport (hier: nach Großbritannien) übergeben hatte, hat
Artikel lesen
Die rein körperliche Aufnahme der nicht gestellten Menge Wasserpfeifentabak in das Steuerlager führt nicht dazu, dass diese auch rechtlich in das Steuerlager aufgenommen und damit in das Steueraussetzungsverfahren überführt worden ist.
Durch die Falschangaben bei der Einfuhr wird daher hinsichtlich
Artikel lesen
Wasserpfeifentabak unterfällt der Tabaksteuerpflicht.
Es handelt sich bei diesem Tabak um eine Tabakware im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 TabStG, die der Tabaksteuer unterliegt. Zu den Tabakwaren gehört nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG auch
Artikel lesen
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse hat auch die Bundesrepublik Deutschland neue Vorschriften erlassen: Am 20. Mai ist das neue Tabakerzeugnisgesetz in Kraft getreten.
Mit der „Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Artikel lesen
Das Inverkehrbringen von schwedischem Snus-Tabak, ein mit Salzen versetzter Tabak, der unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert wird, ist in der Europäischen Union außerhalb von Schweden untersagt.
Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Düsseldorf in dem hier
Artikel lesen