Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse hat auch die Bundesrepublik Deutschland neue Vorschriften erlassen: Am 20. Mai ist das neue Tabakerzeugnisgesetz in Kraft getreten.

Mit der „Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

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Kein Snus-Tabak aus Schweden

Das Inverkehrbringen von schwedischem Snus-Tabak, ein mit Salzen versetzter Tabak, der unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert wird, ist in der Europäischen Union außerhalb von Schweden untersagt.

Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Düsseldorf in dem hier

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