Gewerbetreibende können verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe „www.dastelefonbuch.de“ eingetragen zu werden.
Anlass für diese Entscheidung boten dem Bundesgerichtshof drei Fällen von Kundendienstbüros einer Versicherung, die von den Betreibern ihrer Telefonanschlüsse verlangt hatten, sie
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