Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

Ein auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Tendenzeigenschaft eines Unternehmens im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gerichteter Feststellungsantrag ist unzulässig.

Das Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung: Ein solcher Feststellungsantrag eines Betriebsrates ist nach einer neuen

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