Einem Mieter können schwere Pflichtverletzungen seines Sohnes nicht grundsätzlich zugerechnet werden. Sie rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Kommt es zu verbalen Entgleisungen der Anwältin der Mietpartei kann das dann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn der Mieter sich diese zu Eigen macht. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Lesen