Regierungsviertel

Gewährleistungsbürgschaft statt Barsicherheit

Eine einbehaltene Barsicherheit hat der Auftraggeber alsbald auszuzahlen, wenn er eine als zum Austausch gestellte und geeignete Gewährleistungsbürgschaft entgegengenommen hat.

Nach § 17 Nr. 3 VOB/B (2002) war die Unternehmerin berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auszutauschen.

Die Parteien

Artikel lesen