Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht. Bei der Frage, ob die gemäß § 278
LesenSchlagwort: Vorführung
Revisionshauptverhandlung – und der Angeklagte in Untersuchungshaft
Der Bundesgerichtshof hält die Vorführung eines Angeklagten, der an der Revisionshauptverhandlung teilnehmen will, sich aber in Untersuchungshaft befindet, zumindest dann nicht für geboten, wenn eine eigene Sachentscheidung des Bundesgerichtshofs gemäß § 354 Abs. 1, Abs. 1a StPO nach Aktenlage nicht in Rede steht und besondere in der Person des Angeklagten
LesenVorführung zur Revisionshauptverhandlung
Die Revisionshauptverhandlung ist gemäß § 337 StPO auf die rechtliche Nachprüfung des angefochtenen Urteils beschränkt. Persönliche Erklärungen des Angeklagten zur Sachverhaltsaufklärung entgegenzunehmen ist dem Bundesgerichtshof verwehrt. Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten (hier: Verurteilung durch das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe 6 Jahren und 6 Monaten) erfordert
LesenTüröffnungskosten der Betreuungsbehörde
Türöffnungskosten, welche der Betreuungsbehörde anlässlich der Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung entstehen, hat diese selbst zu tragen. Die Frage der Erstattungsfähigkeit von Türöffnungskosten anlässlich der Vorführung eines Betroffenen durch die Betreuungsbehörde nach § 283 FamFG ist umstritten. Teilweise wird die Betreuungsbehörde insoweit als Vollziehungsorgan des Betreuungsgerichts gesehen. Ihre hierdurch
LesenAbschiebungshaftverfahren – und die „unverzügliche“ Vorführung
Die mehr als 24 Stunden nach der vorläufigen Festnahme erfolgte Vorführung des Betroffenen zur Anhörung durch den Richter ist in der Regel nicht mehr unverzüglich. Die Vorführung vor dem zuständigen Richter hat nach Maßgabe des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG, § 428 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §
LesenFesselung bei der Vorführung eines Maßregelpatienten
Eine Fesselung im Rahmen einer Vorführung, allein aus allgemeinen Sicherheitserwägungen oder zur Vorbeugung einer möglich erscheinenden Flucht, ist bei nach § 63 StGB untergebrachten Maßregelpatienten mangels Vorhandenseins einer entsprechenden Gesetzesgrundlage unzulässig. Für die Fesselung eines im Maßregelvollzug Untergebrachen im Rahmen einer Vorführung aus Gründen der Sicherheit bzw. zur Vermeidung eines
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