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Die beleuchtete Werbetafel

Liegt den Bestimmungen des Bebauungsplans zur Größe zulässiger Werbeanlagen kein gebietsspezifisches Gestaltungskonzept zugrunde, sind diese Bestimmungen unwirksam.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer Firma auf Verpflichtung des Landkreises Bernkastel-Wittlich zur Genehmigung

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Die Leuchtreklame am Haus nebenan

Eine bewegliche und ständig wechselnde Leuchtreklame an einem Wohnhaus in Bereichen reiner oder überwiegender Wohnnutzung ist völlig untypisch und deshalb für die Bewohner des Nachbargebäudes regelmäßig nicht zumutbar. Eine solche Werbetafel kann auch gegen das Verunstaltungsverbot des § 11 der

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Das übergroße gelbe Kunststoffohr

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen einer Werbeanlage im Straßenraum kann von der Stadtverwaltung verweigert werden, wenn die Werbeanlage nicht einer vom Stadtrat beschlossenen Richtlinie entspricht, in der u.a. auch das Aufstellen von Werbeanlagen geregelt worden ist.

Mit dieser Begründung

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Lichtimmission: Rolladen runter

Die von einem „City-Board“, einer Video-Werbeanlage, auf benachbarte Wohngrundstücke einwirkenden Lichtimmissionen sind zumutbar, wenn in den Betriebszeiten zwischen 6:00 Uhr (sonntags 9:00 Uhr) und 20:00 Uhr die Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen beachtet werden.

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