Gruppenverfolgung für Yeziden

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht vertritt seit seinem Grundsatzurteil vom 27. Juli 2007 nach Auswertung des aktuellen Erkenntnismaterials die Auffassung, dass Yeziden (Jesiden) in der Türkei seit 2003 nicht mehr einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgesetzt und sie bei Rückkehr

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