Aufgrund der aktuellen Lage der Yeziden im Irak, wegen der einem Mitglied der religiösen Minderheit der Yeziden bei der Rückkehr in seine Heimat mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Verfolgung drohen würde, ist derjenige als Flüchtling anzuerkennen.
So hat das Verwaltungsgericht Hannover in
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