Erweitertes Führungszeugnis

Ende November 2008 hatte das Bundesjustizministerium einen Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vorgestellt, mit dem ein er­weitertes Führungszeugnis eingeführt werden soll. Künftig sollten die Führungszeugnisse nach diesem Entwurf bestimm­ten Arbeitgebern in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Dieser Entwurf hat jetzt die Begehrlichkeiten der Bundesländer geweckt.

Erweitertes Führungszeugnis

Nach Ansicht des Bundesrates reicht es nicht aus, strafrechtliche Verurteilungen nur dann umfassender in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn dieses für eine kinder- und jugendnahe Beschäftigung ausgestellt wird. In einer heute gefassten Entschließung kritisiert der Bundesrat die insoweit geplanten Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes als zu unscharf. Sie beinhalteten Auslegungsschwierigkeiten und könnten deshalb zu Schutzlücken führen. Die Länder halten stattdessen eine generelle Erweiterung von Führungszeugnissen für erforderlich. Bei den aufzunehmenden Verurteilungen handele es sich nicht um Bagatelldelikte. Die Gefahr, dass einmalige „Jugendsünden“ auf Dauer im Führungszeugnis erscheinen und eine Resozialisierung erschweren, bestehe deshalb nicht.

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